Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
97L
Durch Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IAS 32), veröffentlicht im Dezember 2011, wurde Paragraph AL38 gestrichen und wurden die Paragraphen AL38A–AL38F eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen ab einem früheren Zeitpunkt an, so hat es dies anzugeben und außerdem die Angaben gemäß Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7), veröffentlicht im Dezember 2011, zu machen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228