IAS 32 97G

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

97G

Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im Mai 2010, wurde Paragraph 97B geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Fundstelle(n):
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SAAAJ-51228