IAS 32 97G
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
97G
Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im Mai 2010, wurde Paragraph 97B geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228