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IAS 32 28

Darstellung

Zusammengesetzte Finanzinstrumente (siehe auch Paragraphen AL30–A35 und erläuternde Beispiele 9–12)

28

Der Emittent eines nicht derivativen Finanzinstruments hat anhand der Vertragsbedingungen des Finanzinstruments festzustellen, ob das Instrument sowohl eine Schuld- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthält. Diese Komponenten sind zu trennen und gemäß Paragraph 15 als finanzielle Verbindlichkeiten, finanzielle Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente einzustufen.

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SAAAJ-51228

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