Leasingverhältnisse in den Abschlüssen der Leasingnehmer
Operating-Leasingverhältnisse
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Leasingnehmer haben bei Operating-Leasingverhältnissen zusätzlich zu den Vorschriften des IFRS 7 die folgenden Angaben zu machen:
die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für jede der folgenden Perioden:
bis zu einem Jahr;
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren;
länger als fünf Jahre;
die Summe der künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen zum Abschlussstichtag, deren Erhalt aufgrund von unkündbaren Untermietverhältnissen erwartet wird; und
Zahlungen aus Leasingverhältnissen und Untermietverhältnissen, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst sind, getrennt nach Beträgen für Mindestleasingzahlungen, Eventualmietzahlungen und Zahlungen aus Untermietverhältnissen;
eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen des Leasingnehmers, einschließlich der Folgenden, aber nicht darauf beschränkt:
die Grundlage, auf der Eventualmietzahlungen festgelegt sind;
das Bestehen und die Bestimmungen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen und Preisanpassungsklauseln; und
durch Leasingvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie solche, die Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse betreffen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAD-19245
1Anm. d. Red.: Paragraph 35 i. d. F. der VO v. 17. 12. 2008 (ABl EU Nr. L 339 S. 3) mit Wirkung v. 21. 12. 2008. Unternehmen wenden diese Änderungen spätestens mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres nach dem 31. 12. 2008 an.