IAS 17 35

Leasingverhältnisse in den Abschlüssen der Leasingnehmer

Operating-Leasingverhältnisse

35 [1]

Leasingnehmer haben bei Operating-Leasingverhältnissen zusätzlich zu den Vorschriften des IFRS 7 die folgenden Angaben zu machen:

(a)

die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für jede der folgenden Perioden:

(i)

bis zu einem Jahr;

(ii)

länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren;

(iii)

länger als fünf Jahre;

(b)

die Summe der künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen zum Abschlussstichtag, deren Erhalt aufgrund von unkündbaren Untermietverhältnissen erwartet wird; und

(c)

Zahlungen aus Leasingverhältnissen und Untermietverhältnissen, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst sind, getrennt nach Beträgen für Mindestleasingzahlungen, Eventualmietzahlungen und Zahlungen aus Untermietverhältnissen;

(d)

eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen des Leasingnehmers, einschließlich der Folgenden, aber nicht darauf beschränkt:

(i)

die Grundlage, auf der Eventualmietzahlungen festgelegt sind;

(ii)

das Bestehen und die Bestimmungen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen und Preisanpassungsklauseln; und

(iii)

durch Leasingvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie solche, die Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse betreffen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAD-19245

1Anm. d. Red.: Paragraph 35 i. d. F. der VO v. 17. 12. 2008 (ABl EU Nr. L 339 S. 3) mit Wirkung v. 21. 12. 2008. Unternehmen wenden diese Änderungen spätestens mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres nach dem 31. 12. 2008 an.