Einführung
IN2
Der ursprüngliche IAS 14 verlangte die Darstellung von Informationen für Industriesegmente und geografische Segmente. Er stellte nur generelle Anwendungsleitlinien zur Bestimmung von Industriesegmenten und geografischen Segmenten zur Verfügung. Er schlug vor, dass interne organisatorische Gruppenbildungen eine Grundlage zur Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente bilden können oder dass die Segmentberichterstattung eine erneute Klassifizierung der Daten erfordert. IAS 14 (überarbeitet) verlangt die Darstellung von Informationen für Geschäftssegmente und geografische Segmente. Er stellt detailliertere Leitlinien als der ursprüngliche IAS 14 zur Bestimmung von Geschäftssegmenten und geografischen Segmenten bereit. Er verlangt, dass sich ein Unternehmen zum Zweck der Bestimmung solcher Segmente an seiner internen Organisationsstruktur und seinem internen Berichtssystem orientiert. Falls die internen Segmente weder auf Gruppen ähnlicher Produkte und Dienstleistungen noch auf der Geografie basieren, verlangt IAS 14 (überarbeitet), dass ein Unternehmen sich an der nächst niedrigeren Ebene der internen Segmentierung zu orientieren hat, um seine berichtspflichtigen Segmente zu bestimmen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAC-23166