IAS 14 81
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Ein Unternehmen hat auf die Arten der Produkte und Dienstleistungen, die in jedem berichtspflichtigen Geschäftssegment einbezogen sind, und auf die Zusammensetzung jedes primären oder sekundären berichtspflichtigen geografischen Segments, hinzuweisen, wenn dies nicht sonst in den Abschlüssen oder anderswo im Geschäftsbericht angegeben ist.
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UAAAC-23166