IAS 14 42

Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

Berichtspflichtige Segmente

42

Ein Segment, das in der unmittelbar vorangegangenen Berichtsperiode als berichtspflichtiges Segment bestimmt wurde, da es die relevanten 10 % Schwellenwerte erreicht hat, ist ungeachtet dessen, dass seine Erlöse, sein Ergebnis und seine Vermögenswerte alle nicht länger die 10 % Schwellenwerte überschreiten, weiterhin als berichtspflichtiges Segment zu behandeln, wenn das Management dem Segment eine fortgeführte Bedeutung beimisst.

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UAAAC-23166