Struktur und Inhalt
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
Informationen, die im Teil „Gewinn oder Verlust“ oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind
Informationen, die im Teil „sonstiges Ergebnis“ auszuweisen sind
82A
Im Teil „sonstiges Ergebnis“ sind für die Beträge der Periode nachfolgende Posten auszuweisen:
Posten des sonstigen Ergebnisses (mit Ausnahme der Beträge nach Paragraph b), nach Art des Betrags eingestuft und getrennt nach den Posten, die gemäß anderen IFRS
nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, und
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Anteil von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, am sonstigen Ergebnis, getrennt nach den Posten, die gemäß anderen IFRS
nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, und
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341