IAS 1 76A

Struktur und Inhalt

Bilanz

Kurzfristige Schulden

Erfüllung (Paragraph 69 Buchstaben a, c und d)

76A

Für die Zwecke der Einstufung einer Schuld als kurz- oder langfristig bezeichnet „Erfüllung“ eine Übertragung an die Gegenpartei, die die Tilgung der Schuld zur Folge hat. Eine solche Übertragung könnte bestehen aus:

(a)

Zahlungsmitteln oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen wie Gütern oder Dienstleistungen, oder

(b)

Eigenkapitalanteilen des Unternehmens, sofern nicht Paragraph 76B gilt.

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YAAAJ-49341