Struktur und Inhalt
Bilanz
Kurzfristige Schulden
Erfüllung (Paragraph 69 Buchstaben a, c und d)
76A
Für die Zwecke der Einstufung einer Schuld als kurz- oder langfristig bezeichnet „Erfüllung“ eine Übertragung an die Gegenpartei, die die Tilgung der Schuld zur Folge hat. Eine solche Übertragung könnte bestehen aus:
Zahlungsmitteln oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen wie Gütern oder Dienstleistungen, oder
Eigenkapitalanteilen des Unternehmens, sofern nicht Paragraph 76B gilt.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341