IAS 1 72A
Struktur und Inhalt
Bilanz
Kurzfristige Schulden
Recht auf Verschiebung der Erfüllung um mindestens zwölf Monate (Paragraph 69 Buchstabe d)
72A
Das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, muss Substanz haben und zum Abschlussstichtag bestehen (siehe Paragraphen 72B-75).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341