Struktur und Inhalt
Bilanz
Kurzfristige Schulden
Primär zu Handelszwecken gehalten (Paragraph 69 Buchstabe b) oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen (Paragraph 69 Buchstabe c)
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Andere kurzfristige Schulden werden zwar nicht als Teil des gewöhnlichen Geschäftszyklus erfüllt, sie sind aber innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen oder sie werden vorwiegend zu Handelszwecken gehalten. Hierzu gehören beispielsweise finanzielle Verbindlichkeiten, die die Definition von „zu Handelszwecken gehalten“ gemäß IFRS 9 erfüllen, Kontokorrentkredite, der kurzfristige Teil langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten, Dividendenverbindlichkeiten, Ertragsteuern und sonstige nicht handelbare Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten, die die langfristige Finanzierung sichern (und somit nicht zum im gewöhnlichen Geschäftszyklus verwendeten Betriebskapital gehören) und die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen sind, gelten vorbehaltlich der Paragraphen 72A-75 als langfristige finanzielle Verbindlichkeiten.
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YAAAJ-49341