IAS 1 55
Struktur und Inhalt
Bilanz
Informationen, die in der Bilanz darzustellen sind
55
Ein Unternehmen hat in der Bilanz zusätzliche Posten (gegebenenfalls durch Einzeldarstellung der unter Paragraph 54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen darzustellen, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens relevant ist.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341