IAS 1 49
Struktur und Inhalt
Bezeichnung des Abschlusses
49
Ein Unternehmen hat einen Abschluss eindeutig als solchen zu bezeichnen und von anderen Informationen, die im gleichen Dokument veröffentlicht werden, zu unterscheiden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341