IAS 1 40B
Abschluss
Allgemeine Merkmale
Vergleichsinformationen
Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung
40B
In den in Paragraph 40A genannten Fällen hat ein Unternehmen drei Bilanzen zu folgenden Terminen vorzulegen:
(a)
zum Ende der aktuellen Periode,
(b)
zum Ende der vorangegangenen Periode und
(c)
zu Beginn der vorangegangenen Periode.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341