IAS 1 139T

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

139T

Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurden Paragraph 7 von IAS 1 und Paragraph 5 von IAS 8 geändert und Paragraph 6 von IAS 8 gestrichen. Diese Änderungen sind prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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YAAAJ-49341