IAS 1 139K
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Durch IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (in der im Juni 2011 geänderten Fassung) wurde die Definition für „sonstiges Ergebnis“ in Paragraph 7 und Paragraph 96 geändert. Ein Unternehmen hat diese Änderungen anzuwenden, wenn es IAS 19 (in der im Juni 2011 geänderten Fassung) anwendet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341