IAS 1 139C

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

139C

Die Paragraphen 68 und 71 wurden im Rahmen der Verbesserungen der IFRS vom Mai 2008 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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YAAAJ-49341