IAS 1 100
Struktur und Inhalt
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
Informationen, die in der Darstellung/den Darstellungen von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis oder im Anhang auszuweisen sind
100
Unternehmen wird empfohlen, die in Paragraph 99 vorgeschriebene Aufgliederung in der Darstellung/den Darstellungen von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis auszuweisen.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341