IAS 38 52

Ansatz und Bewertung

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

52

Um zu beurteilen, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert die Ansatzkriterien erfüllt, unterteilt ein Unternehmen den Herstellungsprozess des Vermögenswerts in

(a)

eine Forschungsphase und

(b)

eine Entwicklungsphase.

Ungeachtet der Definition der Begriffe „Forschung“ und „Entwicklung“ haben die Begriffe „Forschungsphase“ und „Entwicklungsphase“ im Sinne dieses Standards eine umfassendere Bedeutung.

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EAAAD-15803