IAS 38 24
Ansatz und Bewertung
24
Ein immaterieller Vermögenswert ist beim erstmaligen Ansatz mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-15803
Ein immaterieller Vermögenswert ist beim erstmaligen Ansatz mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten.
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EAAAD-15803