IAS 38 121

Angaben

Allgemeines

121

IAS 8 verlangt von einem Unternehmen die Angabe der Art und des Betrags einer Änderung in einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die entweder eine wesentliche Auswirkung auf die aktuelle Berichtsperiode hat oder von der angenommen wird, dass sie eine wesentliche Auswirkung auf spätere Perioden haben wird. Derartige Angaben resultieren möglicherweise aus Änderungen in Bezug auf

(a)

die Einschätzung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts,

(b)

die Abschreibungsmethode oder

(c)

Restwerte.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-15803