Angaben
Allgemeines
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IAS 8 verlangt von einem Unternehmen die Angabe der Art und des Betrags einer Änderung in einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die entweder eine wesentliche Auswirkung auf die aktuelle Berichtsperiode hat oder von der angenommen wird, dass sie eine wesentliche Auswirkung auf spätere Perioden haben wird. Derartige Angaben resultieren möglicherweise aus Änderungen in Bezug auf
die Einschätzung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts,
die Abschreibungsmethode oder
Restwerte.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-15803