IAS 38 102
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
Restwert
102
Eine Schätzung des Restwerts eines Vermögenswerts beruht auf dem bei Abgang erzielbaren Betrag unter Verwendung von Preisen, die zum Zeitpunkt der Schätzung für den Verkauf eines ähnlichen Vermögenswerts gelten, der das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat und unter ähnlichen Bedingungen zum Einsatz kam wie jene, unter denen der Vermögenswert eingesetzt werden wird. Der Restwert wird mindestens am Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft. Eine Änderung des Restwerts eines Vermögenswerts wird als Änderung einer Schätzung gemäß IAS 8 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses bilanziert.
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EAAAD-15803