Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
Restwert
100
Der Restwert eines immateriellen Vermögenswerts mit begrenzter Nutzugsdauer ist mit null anzusetzen, es sei denn, dass
eine Verpflichtung seitens einer dritten Partei besteht, den Vermögenswert am Ende seiner Nutzungsdauer zu erwerben, oder
ein aktiver Markt (gemäß Definition in IFRS 13) für den Vermögenswert besteht und
der Restwert unter Bezugnahme auf diesen Markt ermittelt werden kann und
es wahrscheinlich ist, dass ein solcher Markt am Ende der Nutzungsdauer des Vermögenswerts bestehen wird.
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EAAAD-15803