IAS 24 21

Angaben

Alle Unternehmen

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Es folgen Beispiele von Geschäftsvorfällen, die anzugeben sind, wenn sie sich auf nahestehende Unternehmen oder Personen beziehen:

(a)

Käufe oder Verkäufe (fertiger oder unfertiger) Güter,

(b)

Käufe oder Verkäufe von Grundstücken, Bauten und anderen Vermögenswerten,

(c)

Erbringung oder Erhalt von Dienstleistungen,

(d)

Leasingverhältnisse,

(e)

Transfers von Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung,

(f)

Transfers aufgrund von Lizenzvereinbarungen,

(g)

Transfers im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Darlehen und Kapitaleinlagen in Form von Bar- oder Sacheinlagen);

(h)

Gewährung von Bürgschaften oder Sicherheiten,

(i)

Verpflichtungen, bei künftigem Eintreten oder Ausbleiben eines bestimmten Ereignisses etwas Bestimmtes zu tun, worunter auch (erfasste und nicht erfasste) noch zu erfüllende Verträge [1] fallen, und

(j)

die Erfüllung von Verbindlichkeiten für Rechnung des Unternehmens oder durch das Unternehmen für Rechnung dieses nahestehenden Unternehmens/dieser nahestehenden Person.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-50148

1Amtl. Anm.: In IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen werden noch zu erfüllende Verträge definiert als Verträge, bei denen beide Parteien ihre Verpflichtungen in keiner Weise oder teilweise zu gleichen Teilen erfüllt haben.