Suchen Barrierefrei
IAS 24 20

Angaben

Alle Unternehmen

20

Die in Paragraph 19 vorgeschriebene Aufschlüsselung der an nahestehende Unternehmen und Personen zu zahlenden oder von diesen zu fordernden Beträge in verschiedene Kategorien von nahestehenden Unternehmen und Personen stellt eine Erweiterung der Angabepflichten nach IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss für die Informationen dar, die entweder in der Bilanz darzustellen oder im Anhang anzugeben sind. Die Kategorien werden erweitert, um eine umfassendere Aufgliederung der Salden nahestehender Unternehmen und Personen bereitzustellen, und sind auf Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-50148