IAS 24 17
Angaben
Alle Unternehmen
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Ein Unternehmen hat die Vergütung der Mitglieder seines Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für jede der folgenden Kategorien anzugeben:
(a)
kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer,
(b)
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
(c)
andere langfristig fällige Leistungen,
(d)
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
(e)
anteilsbasierte Vergütungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-50148