Definitionen
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In der Definition des Begriffs „nahestehende Unternehmen und Personen“ schließt „assoziiertes Unternehmen“ auch Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens und „Gemeinschaftsunternehmen“ auch Tochterunternehmen des Gemeinschaftsunternehmens ein. Aus diesem Grund sind beispielsweise das Tochterunternehmen eines assoziierten Unternehmens und der Investor, der maßgeblichen Einfluss auf das assoziierte Unternehmen hat, als gegenseitig nahestehend zu betrachten.
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VAAAJ-50148