IAS 24 10
Definitionen
10
Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf den wirtschaftlichen Gehalt der Beziehung und nicht allein auf die rechtliche Gestaltung abgestellt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAJ-50148