IAS 21 58A
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
58A
Durch die im Dezember 2005 veröffentlichte Änderung an IAS 21 Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurde Paragraph 15A eingefügt und Paragraph 33 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAJ-50099