IAS 21 58
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
58
Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen diesen Standard auf Berichtsperioden an, die vor dem 1. Januar 2005 beginnen, hat es dies anzugeben.
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QAAAJ-50099