IAS 21 48B

Verwendung einer anderen Darstellungswährung als der funktionalen Währung

Abgang oder Teilabgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

48B

Beim Abgang eines Tochterunternehmens, zu dem ein ausländischer Geschäftsbetrieb gehört, sind die kumulierten zu diesem ausländischen Geschäftsbetrieb gehörenden Umrechnungsdifferenzen, die den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet waren, auszubuchen, aber nicht erfolgswirksam umzugliedern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAJ-50099