IAS 21 48
Verwendung einer anderen Darstellungswährung als der funktionalen Währung
Abgang oder Teilabgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs
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Beim Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs sind die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in dem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumuliert wurden, in derselben Periode, in der auch der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang erfasst wird, erfolgswirksam umzugliedern (als Umgliederungsbetrag) (siehe IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss).
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QAAAJ-50099