IAS 16 81A
Zeitpunkt des Inkrafttretens
81A
Die Änderungen in Paragraph 3 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 6 auf eine frühere Periode an, sind auch diese Änderungen auf jene frühere Periode anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAJ-49988