IAS 16 65

Folgebewertung

Entschädigung für Wertminderung

65

Entschädigungen von Dritten für wertgeminderte, untergegangene oder außer Betrieb genommene Sachanlagen sind erfolgswirksam zu erfassen, wenn die Entschädigungen zu Forderungen werden.

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WAAAJ-49988