IAS 16 53
Folgebewertung
Planmäßige Abschreibung
Abschreibungsbetrag und Abschreibungsperiode
53
Der Abschreibungsbetrag eines Vermögenswerts wird nach Abzug seines Restwerts ermittelt. In der Praxis ist der Restwert oft unbedeutend und daher für die Berechnung des Abschreibungsbetrags unwesentlich.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAJ-49988