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IAS 16 51

Folgebewertung

Planmäßige Abschreibung

Abschreibungsbetrag und Abschreibungsperiode

51

Der Restwert und die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts sind mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahrs zu überprüfen, und wenn die Erwartungen von früheren Einschätzungen abweichen, sind Änderungen als Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen gemäß IAS 8 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses auszuweisen.

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WAAAJ-49988