IFRS 5
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
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Zahlungsmittelgenerierende
Einheit | Die kleinste identifizierbare Gruppe von
Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitgehend unabhängig von den
Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten
sind. | ||
Unternehmensbestandteil | Ein
Geschäftsbereich und die zugehörigen Zahlungsströme, die betrieblich und für
die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt
werden können. | ||
Veräußerungskosten | Zusätzliche
Kosten, die der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer
Veräußerungsgruppe) einzeln zugeordnet
werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des
Ertragsteueraufwands. | ||
Kurzfristiger
Vermögenswert | Ein Unternehmen hat einen Vermögenswert in folgenden
Fällen als kurzfristig einzustufen: | ||
(a) | die Realisierung des Vermögenswerts wird
innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet, oder der Vermögenswert wird
zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums
gehalten, | ||
(b) | der
Vermögenswert wird primär zu Handelszwecken gehalten, | ||
(c) | die
Realisierung des Vermögenswerts wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Abschlussstichtag erwartet oder | ||
(d) | es handelt sich um Zahlungsmittel oder
Zahlungsmitteläquivalente (gemäß der Definition in IAS 7), es sei denn, der
Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung
sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
eingeschränkt. | ||
Aufgegebener
Geschäftsbereich | Ein
Unternehmensbestandteil , der veräußert
wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und | ||
(a) | einen
gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich
darstellt, | ||
(b) | Teil
eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten
wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist
oder | ||
(c) | ein
Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer
Weiterveräußerung erworben wurde. | ||
Veräußerungsgruppe | Eine Gruppe von
Vermögenswerten, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion durch Verkauf oder
auf andere Weise veräußert werden sollen, sowie die mit diesen Vermögenswerten
direkt in Verbindung stehenden Schulden, die bei der Transaktion übertragen
werden. Die Gruppe beinhaltet den bei einem Unternehmenszusammenschluss
erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert, wenn sie eine
zahlungsmittelgenerierende Einheit
darstellt, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert gemäß den Vorschriften der
Paragraphen 80–87 von IAS 36 Wertminderung von
Vermögenswerten (in der 2004 überarbeiteten Fassung) zugeordnet
wurde, oder es sich um einen Geschäftsbereich innerhalb einer solchen
zahlungsmittelgenerierenden Einheit handelt. | ||
Beizulegender Zeitwert | Der
beilzulegende Zeitwert ist der Preis, der bei einem
gewöhnlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag
für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer
Schuld gezahlt würde (siehe IFRS 13). | ||
Feste
Kaufverpflichtung | Ein für beide Parteien verbindlicher und
in der Regel einklagbarer Vertrag mit einer nicht nahe stehenden Partei, der
(a) alle wesentlichen Bestimmungen, einschließlich Preis und Zeitpunkt der
Transaktion, enthält und (b) so schwerwiegende Konsequenzen für den Fall der
Nichterfüllung festlegt, dass eine Erfüllung
hochwahrscheinlich ist. | ||
Höchstwahrscheinlich | Erheblich
wahrscheinlicher als wahrscheinlich
. | ||
Langfristiger
Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der nicht der Definition eines
kurzfristigen Vermögenswerts
entspricht. | ||
Wahrscheinlich | Es spricht mehr
dafür als dagegen. | ||
Erzielbarer
Betrag | Der höhere Betrag aus dem
beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts
abzüglich Veräußerungskosten und seinem
Nutzungswert. | ||
Nutzungswert | Der Barwert der geschätzten
künftigen Zahlungsströme, die aus der fortgesetzten Nutzung eines
Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet
werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-51735