IFRS 5 44

Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Dieser IFRS ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen den IFRS auf vor dem beginnende Geschäftsjahre an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-51735