IFRS 5 33A
Darstellung und Angaben
Aufgegebene Geschäftsbereiche
33A
Stellt ein Unternehmen die einzelnen Gewinn- oder Verlustposten, wie in Paragraph 12(b) von IFRS 18 beschrieben, in einer von einer Gesamtergebnisrechnung getrennten Gewinn- und Verlustrechnung dar, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Kategorie mit der Bezeichnung „aufgegebene Geschäftsbereiche“ dargestellt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-51735