IFRS 5 33A
Darstellung und Angaben
Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche
33A
Stellt ein Unternehmen die einzelnen Gewinn- oder Verlustposten wie in Paragraph 10A von IAS 1 (in der 2011 geänderten Fassung) beschrieben in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung dar, muss diese einen eigenen Abschnitt für aufgegebene Geschäftsbereiche enthalten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-51735