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IFRS 5 33A

Darstellung und Angaben

Aufgegebene Geschäftsbereiche

33A

Stellt ein Unternehmen die einzelnen Gewinn- oder Verlustposten, wie in Paragraph 12(b) von IFRS 18 beschrieben, in einer von einer Gesamtergebnisrechnung getrennten Gewinn- und Verlustrechnung dar, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Kategorie mit der Bezeichnung „aufgegebene Geschäftsbereiche“ dargestellt.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-51735