Suchen Barrierefrei
IFRS 5 17

Bewertung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden

Bewertung eines langfristigen Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe)

17

Wird der Verkauf erst nach einem Jahr erwartet, sind die Veräußerungskosten mit ihrem Barwert zu bewerten. Ein Anstieg des Barwerts der Veräußerungskosten aufgrund des Zeitablaufs ist nach den in IFRS 18 enthaltenen Vorschriften für Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung von als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) erfolgswirksam zu erfassen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-51735