IFRS 5 14
Einstufung von langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten
Zur Stilllegung bestimmte langfristige Vermögenswerte
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Ein langfristiger Vermögenswert, der vorübergehend außer Betrieb genommen wurde, darf nicht wie ein stillgelegter langfristiger Vermögenswert behandelt werden.
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LAAAJ-51735