Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Zeitpunkt des Inkrafttretens
64Q
Durch die Verlautbarung Verweise auf das Rahmenkonzept, veröffentlicht im Mai 2020, wurden die Paragraphen 11, 14, 21, 22 und 23 geändert und die Paragraphen 21A, 21B, 21C und 23A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt mit dem Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnenden Geschäftsjahrs zusammenfällt oder danach liegt. Eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn das Unternehmen gleichzeitig alle mit der im März 2018 veröffentlichten Verlautbarung Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards vorgenommenen Änderungen anwendet oder diese bereits vorher angewendet hat.
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AAAAJ-50330