Die Erwerbsmethode
Ansatz und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen
Ausnahmen vom Ansatzgrundsatz
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
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Eine Eventualverbindlichkeit wird in IAS 37 definiert als:
eine mögliche Verpflichtung, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird, oder
eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf Ereignissen der Vergangenheit beruht, jedoch nicht angesetzt wird, weil
ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder
die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend verlässlich geschätzt werden kann.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAJ-50330