IFRS 2 63

Zeitpunkt des Inkrafttretens

63

Die nachstehend aufgeführten Änderungen, die mit der Verlautbarung Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich, veröffentlicht im Juni 2009, vorgenommen wurden, sind vorbehaltlich der Übergangsvorschriften in den Paragraphen 53-59 gemäß IAS 8 rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen:

(a)

In Bezug auf die Bilanzierung von Transaktionen zwischen Konzernunternehmen die Änderung des Paragraphen 2, die Streichung des Paragraphen 3 und die Einfügung der Paragraphen 3A und 43A-43D sowie der Paragraphen B45, B47, B50, B54, B56-B58 und B60 in Anhang B.

(b)

Die überarbeiteten Definitionen der folgenden Begriffe in Anhang A:

anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich,

anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente,

anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung und

anteilsbasierte Vergütung.

Sind die für eine rückwirkende Anwendung notwendigen Informationen nicht verfügbar, hat das Unternehmen in seinem Einzelabschluss die zuvor im Konzernabschluss erfassten Beträge auszuweisen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine vor dem beginnende Berichtsperiode an, so hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49888