Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Durch IFRS 3 (in der 2008 überarbeiteten Fassung) und die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im April 2009, wurde Paragraph 5 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen IFRS 3 (überarbeitet 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese frühere Periode auch diese Änderungen anzuwenden.
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OAAAJ-49888