IFRS 2 60
Zeitpunkt des Inkrafttretens
60
Dieser IFRS ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen den IFRS auf Berichtsperioden an, die vor dem beginnen, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-49888