Anteilsbasierte Vergütungen zwischen Konzernunternehmen (Änderungen 2009)
43B
Das Unternehmen, das die Güter oder Dienstleistungen erhält, hat diese als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, wenn
es sich bei den gewährten Prämien um seine eigenen Eigenkapitalinstrumente handelt oder
das Unternehmen nicht dazu verpflichtet ist, die anteilsbasierte Vergütung auszugleichen.
Gemäß den Paragraphen 19-21 hat ein Unternehmen eine solche anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in der Folge nur dann neu zu bewerten, wenn sich die nicht marktbedingten Erdienungsbedingungen geändert haben. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen, das die Güter oder Dienstleistungen erhält, diese als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich zu bewerten.
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OAAAJ-49888