Definitionen
Definitionen, die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen
5A
Keine fruchttragenden Pflanzen sind
Pflanzen, die kultiviert werden, um als landwirtschaftliches Erzeugnis geerntet zu werden (zum Beispiel Bäume, die als Nutzholz angebaut werden),
Pflanzen, die kultiviert werden, um landwirtschaftliche Erzeugnisse zu gewinnen, wenn mehr als nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Unternehmen auch die Pflanze selbst als landwirtschaftliches Erzeugnis ernten und verkaufen wird (zum Beispiel Bäume, die sowohl um der Früchte als auch um des Nutzholzes willen kultiviert werden); Verkäufe nach Ende der Nutzbarkeit sind hiervon ausgenommen und
einjährige Kulturen (zum Beispiel Mais und Weizen).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAD-13376