IAS 41 5A

Definitionen

Definitionen, die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen

5A

Keine fruchttragenden Pflanzen sind

(a)

Pflanzen, die kultiviert werden, um als landwirtschaftliches Erzeugnis geerntet zu werden (zum Beispiel Bäume, die als Nutzholz angebaut werden),

(b)

Pflanzen, die kultiviert werden, um landwirtschaftliche Erzeugnisse zu gewinnen, wenn mehr als nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Unternehmen auch die Pflanze selbst als landwirtschaftliches Erzeugnis ernten und verkaufen wird (zum Beispiel Bäume, die sowohl um der Früchte als auch um des Nutzholzes willen kultiviert werden); Verkäufe nach Ende der Nutzbarkeit sind hiervon ausgenommen und

(c)

einjährige Kulturen (zum Beispiel Mais und Weizen).

Fundstelle(n):
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RAAAD-13376