IAS 41 46

Angaben

Allgemeines

46

Wenn nicht an anderer Stelle innerhalb von Informationen, die mit dem Abschluss veröffentlicht werden, angegeben, hat ein Unternehmen Folgendes zu beschreiben:

(a)

die Art seiner Tätigkeiten, die mit jeder Gruppe von biologischen Vermögenswerten verbunden sind und

(b)

nichtfinanzielle Messgrößen oder Schätzungen für die körperlichen Mengen

(i)

jeder Gruppe von biologischen Vermögenswerten des Unternehmens zum Periodenende und

(ii)

der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse während der Periode.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAD-13376