IAS 40 84B
Übergangsvorschriften
IFRS 16
84B
Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 und der damit in Verbindung stehenden Änderungen dieses Standards hat das Unternehmen für seine in Form von Nutzungsrechten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die in Anhang C von IFRS 16 festgelegten Übergangsvorschriften anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAD-13550